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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

BWK Digital GbR (Webschmiede24) · Fassung 2.1, Stand September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") sowie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne erneute Einbeziehung.

(2) Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.

(3) Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leistet. Sie gelten nur, soweit die Agentur ihnen in Textform ausdrücklich zustimmt.

(4) Die Erstellung von Websites und abgegrenzten technischen Werken unterliegt dem Werkvertragsrecht, Beratung, laufende Betreuung und der Betrieb von KI-Workflows dem Dienstvertragsrecht, die Überlassung von Speicherplatz dem Mietrecht.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme in Textform oder durch Auftragsbestätigung der Agentur zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform; § 305b BGB bleibt unberührt.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus Angebot oder Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet, insbesondere Texterstellung, Fotografie, Barrierefreiheitsprüfungen sowie Lizenzkosten Dritter. Für Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung) gilt: Die Bereitstellung und Einbindung der jeweiligen Seite ist in jedem Paket enthalten; ob auch deren Inhalt geschuldet ist, richtet sich nach dem gebuchten Paket beziehungsweise der Leistungsbeschreibung und kann gesondert vergütet werden. Eine zugesagte Barrierefreiheit beschränkt sich, soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, auf eine barrierearme Umsetzung nach anerkannten Grundregeln; eine Konformität mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder einer bestimmten Norm wird nicht zugesichert. Sieht das gebuchte Paket eine geprüfte Umsetzung mit Prüfprotokoll vor, gilt dies nur im dort beschriebenen Umfang. Ob und in welchem Umfang gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit für den Kunden gelten, beurteilt der Kunde selbst; die Agentur prüft dies nicht.

(3) Die Agentur schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Platzierungen in Suchmaschinen, Zugriffszahlen, Anfragen, Conversion-Raten oder Umsätze werden weder zugesagt noch garantiert. Eine Garantie übernimmt die Agentur nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet ist.

(4) Die Agentur darf Subunternehmer einsetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt allein die Agentur. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform; Mehraufwand wird nach Aufwand zu dem im Vertrag beziehungsweise in der Preis- und Leistungsübersicht vereinbarten Stundensatz vergütet.

(5) Seiten-, Bild- und sonstige Mengenangaben (etwa die Anzahl der Unterseiten, der aufbereiteten Bilder oder der Korrekturschleifen) ergeben sich aus dem Angebot. Überschreitet der Kunde die dort festgelegten Mengen, wird der Mehraufwand gesondert nach Aufwand vergütet. Einzelne Pakete werden nur in Verbindung mit einem Betreuungsvertrag ab der im Angebot genannten Mindeststufe angeboten.

(6) Stellt die Agentur Rechtstexte bereit, erzeugt sie diese mit dem Werkzeug eines Fachanbieters ausschließlich auf Grundlage der Angaben des Kunden und stellt sie ihm lediglich bei. Eine rechtliche Prüfung oder Beratung ist nicht geschuldet. Der Kunde prüft die Texte vor Veröffentlichung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit und teilt Änderungen seines Betriebs unverzüglich mit. Die Rechtstexte sind Teil der Website und werden mit deren Abnahme nach § 4 vom Kunden freigegeben; die Agentur weist in der Fertigstellungsanzeige gesondert darauf hin. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der Rechtstexte, auch soweit die Agentur sie beigestellt hat, insbesondere gegenüber Abmahnungen sowie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen Dritter; § 3 Abs. 3 gilt entsprechend, die Haftung der Agentur nach § 7 Abs. 1 bleibt unberührt. Soweit die gebuchte Betreuungsstufe eine Aktualisierung vorsieht, umfasst diese je nach Stufe das Einspielen der vom Fachanbieter bereitgestellten Fassungen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach deren Bereitstellung, sowie, soweit im Angebot ausgewiesen, die Anpassung der Texte an vom Kunden mitgeteilte Änderungen seines Betriebs oder der Website. Über eingespielte Aktualisierungen und Anpassungen informiert die Agentur den Kunden; für sie gelten die Prüfung durch den Kunden und seine Verantwortung nach diesem Absatz entsprechend. Anpassungen der Texte erfolgen ausschließlich über das Werkzeug des Fachanbieters; für Texte, die der Kunde selbst oder durch Dritte ändert, entfällt die Aktualisierung. Das Recht zur Nutzung der über die Agentur erzeugten Rechtstexte beruht auf der Lizenz der Agentur beim Fachanbieter und endet mit dem Ende des Betreuungsvertrags; der Kunde hat danach eigene Rechtstexte zu verwenden.

(7) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsunterlagen gelten in dieser Reihenfolge: das Angebot in der Fassung der Auftragsbestätigung, das Leistungsverzeichnis beziehungsweise die Preis- und Leistungsübersicht, diese AGB, die gesetzlichen Vorschriften.

(8) Bietet der Fachanbieter für die über die Agentur erzeugten Rechtstexte einen Abmahnschutz an, aktiviert die Agentur diesen nur mit Zustimmung des Kunden. Der Abmahnschutz ist eine Leistung des Fachanbieters nach dessen Bedingungen; die Agentur übernimmt insoweit keine eigene Einstandspflicht und keine Garantie. Er setzt nach diesen Bedingungen insbesondere voraus, dass die Texte unverändert verwendet und bereitgestellte Aktualisierungen übernommen werden, und endet spätestens mit dem Ende des Betreuungsvertrags.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Inhalte und Zugänge innerhalb von vier Wochen ab Anforderung bereit, insbesondere Texte, Bild- und Logodateien, vollständige Impressumsdaten nach § 5 DDG sowie Zugangsdaten zu Domain, Hosting und Drittdiensten. Er benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson; deren Freigaben muss er gegen sich gelten lassen. Wird ein bestehendes Google-Unternehmensprofil übernommen, holt der Kunde die hierfür erforderliche Freigabe des bisherigen Inhabers ein. Ist das Profil von einem Dritten beansprucht, unternimmt die Agentur bis zu zwei Versuche, es über die vom Plattformbetreiber vorgesehenen Verfahren zurückzuholen. Gelingt dies nicht, ist die weitere Rückholung Sache des Kunden; eine außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung gegenüber dem Dritten oder dem Plattformbetreiber schuldet die Agentur nicht. Die Rückholung kann mehrere Wochen dauern; dies gilt als Terminvorbehalt für vereinbarte Fertigstellungs- und Livegang-Termine, die übrigen Leistungen bleiben davon unberührt.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er an allen beigestellten Inhalten über sämtliche erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte einschließlich der Einwilligungen abgebildeter Personen. Die Agentur prüft beigestellte Inhalte nicht auf Richtigkeit, Zulässigkeit oder Rechteinhaberschaft. Der Kunde verantwortet zudem die inhaltliche Richtigkeit sowie die wettbewerbs-, werbe-, berufs- und preisangabenrechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Angaben, auch soweit die Agentur Texte auf Grundlage seiner Angaben formuliert; eine rechtliche Prüfung dieser Inhalte ist nicht geschuldet.

(3) Der Kunde stellt die Agentur, ihre Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Absatz 2, auf von ihm verantworteten Rechtstexten, einschließlich der von der Agentur nach § 2 Abs. 6 beigestellten und vom Kunden freigegebenen, oder auf der von ihm bestimmten Verwendung der Leistungen beruhen, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsverteidigung.

(4) Verzögert sich die Mitwirkung, verlängern sich Termine entsprechend; Mehraufwand vergütet der Kunde nach Aufwand zu dem nach § 2 Abs. 4 vereinbarten Stundensatz. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als 90 Kalendertage, kann die Agentur nach Fristsetzung kündigen und erbrachte Leistungen abrechnen. §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringeren Aufwands vorbehalten.

(5) Die Freischaltung der Website für den produktiven Betrieb (Livegang) setzt voraus, dass Impressum und Datenschutzerklärung vorliegen; der Kunde kann sie selbst beibringen oder, soweit im Angebot vorgesehen, als Option über die Agentur beziehen. Bis zum Vorliegen ruht der Livegang, ohne dass dies eine Pflichtverletzung der Agentur begründet.

(6) Vor einem Domain-Umzug teilt der Kunde der Agentur alle Dienste mit, die an der Domain hängen, insbesondere E-Mail-Postfächer, Subdomains und angebundene Systeme Dritter. Die Kündigung beim bisherigen Anbieter sowie die Weiterführung solcher Dienste, insbesondere eines beim bisherigen Anbieter geführten E-Mail-Postfachs, obliegen dem Kunden. Ist die Weiterführung nicht sichergestellt, kann die Agentur den Umzug zurückstellen und die Website ohne Umzug der Domain anbinden. Für Unterbrechungen nicht mitgeteilter Dienste haftet die Agentur nur nach § 7 Abs. 1.

(7) Beauftragt der Kunde Fotoaufnahmen durch die Agentur, stellt er sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen der abzubildenden Personen vorliegen. Die Agentur darf hiervon ausgehen und prüft dies nicht. Absatz 3 gilt entsprechend.

§ 4 Korrekturschleifen und Abnahme

(1) Im Festpreis sind die im Angebot beziehungsweise in der Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets genannten Korrekturschleifen enthalten. Sind Korrekturschleifen bis zur Zufriedenheit des Kunden vereinbart, gilt dies für Änderungen im vereinbarten Leistungsumfang bis zur Abnahme. Weitere Schleifen, Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs und Änderungen bereits freigegebener Stände werden nach Aufwand vergütet. Eine Korrekturschleife ist eine gesammelte, abschließende Rückmeldung zu einem vorgelegten Stand, nicht einzelne, fortlaufende Änderungswünsche. Mängel, die die Agentur zu vertreten hat, werden hiervon unabhängig kostenfrei behoben und zählen nicht auf die Anzahl der Korrekturschleifen an. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für den freigegebenen Stand.

(2) Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 10 Werktagen ab Fertigstellungsanzeige und erklärt die Abnahme oder rügt konkrete Mängel in Textform. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht fristgerecht unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert. Die Agentur weist ihn in der Fertigstellungsanzeige gesondert und hervorgehoben auf Frist und Bedeutung seines Schweigens hin; ohne diesen Hinweis tritt die Fiktion nicht ein. Als Abnahme gilt auch die produktive Inbetriebnahme.

(4) Mängel sind unverzüglich in Textform nachvollziehbar zu beschreiben. Die Agentur beseitigt sie nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder Dritter in Quellcode, Datenbank oder Systemkonfiguration schließen Ansprüche aus, soweit der Mangel darauf beruht.

§ 5 Nutzungsrechte und KI-Inhalte

(1) Die Agentur räumt dem Kunden an den für ihn erstellten Leistungen das räumlich und zeitlich unbeschränkte, einfache Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck ein. Ausschließliche Rechte, Bearbeitungs- und Unterlizenzrechte nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform. Ausgenommen sind die über die Agentur erzeugten Rechtstexte; für sie gilt § 2 Abs. 6.

(2) Die Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung (§ 158 Absatz 1 BGB). Bis dahin ist dem Kunden die Nutzung nur vorläufig gestattet; ist er mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Kalendertage in Verzug, kann die Agentur die Gestattung nach Ankündigung in Textform widerrufen und die Website vom Netz nehmen. An nicht freigegebenen Entwürfen sowie an wiederverwendbaren Bausteinen, Bibliotheken, Prompt-Vorlagen und Workflow-Strukturen behält die Agentur alle Rechte.

(3) Für Software, Themes, Plugins, Schriften und Bilder Dritter gelten deren Lizenzbedingungen vorrangig; laufende Lizenzgebühren trägt der Kunde. Bildmaterial wird vom Kunden beigestellt oder aus frei lizenzierten Quellen bezogen; Lizenz- und Urheberhinweise darf der Kunde nicht entfernen.

(4) An überwiegend durch generative KI erzeugten Inhalten besteht in der Regel kein Urheberrechtsschutz (§ 2 Absatz 2 UrhG). Exklusivität, Schutzfähigkeit und Abwehr identischer Erzeugnisse Dritter kann die Agentur nicht zusichern; im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen des KI-Anbieters. Der Kunde prüft KI-Inhalte vor Veröffentlichung eigenverantwortlich und erfüllt als Betreiber die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689.

(5) Mit Vertragsschluss willigt der Kunde ein, dass die Agentur ihn mit Namen, Logo und Abbildungen der erstellten Website als Referenz nennen und auf der Website einen dezenten Hinweis auf die Agentur setzen darf. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Bei Projektaufträgen sind 50 % der Vergütung als Anzahlung bei Auftragserteilung und der Rest mit der Abnahme fällig, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die Agentur beginnt mit der Umsetzung erst nach Eingang der Anzahlung. Wiederkehrende Leistungen, insbesondere Betreuungsverträge, werden im Voraus abgerechnet — monatlich oder, bei vereinbarter Jahreszahlung mit entsprechendem Nachlass, jährlich, je nach Vereinbarung im Angebot.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen fällig. Bei Verzug schuldet der Kunde Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie 40,00 EUR nach § 288 Absatz 5 BGB. Bei Verzug von mehr als 14 Kalendertagen darf die Agentur nach Ankündigung in Textform weitere Leistungen zurückhalten und laufende Dienste aussetzen; die Vergütungspflicht bleibt bestehen.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Die Agentur ist berechtigt, ihre Forderungen aus dem Vertrag abzutreten, insbesondere an Inkasso- oder Factoring-Dienstleister.

(5) Die Agentur kann die Vergütung für Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung zum Beginn eines Verlängerungszeitraums anpassen, soweit sich die ihr entstehenden Kosten für Hosting, Domains, Lizenzen oder sonstige Leistungen Dritter geändert haben. Sie kündigt die Anpassung spätestens vier Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit in Textform an, sodass der Kunde fristgerecht nach § 8 Abs. 1 kündigen kann.

§ 7 Haftung und Freistellung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung der Höhe nach begrenzt, und zwar je Schadensfall bei Projektaufträgen auf den vereinbarten Netto-Auftragswert und bei Betreuungs- und sonstigen laufenden Verträgen auf die Netto-Vergütung für zwölf Monate, mindestens jedoch auf 500 EUR. Für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen haftet die Agentur höchstens bis zum Doppelten dieses Betrages. Ist der Schaden durch eine Haftpflichtversicherung der Agentur gedeckt, haftet sie abweichend von den Sätzen 1 und 2 bis zur Höhe der Deckungssumme. Für entgangenen Gewinn und sonstige mittelbare Schäden haftet die Agentur in den Fällen des Absatzes 2 nur, soweit diese bei Vertragsschluss als typische Folge vorhersehbar waren.

(4) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Agentur, für vertragliche wie außervertragliche Ansprüche.

(5) Die Agentur sichert die von ihr betreuten Websites im Umfang der gebuchten Betreuungsstufe; Turnus und Aufbewahrungsdauer ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Für Daten außerhalb dieser Sicherung, insbesondere E-Mails und Daten bei Drittanbietern, ist der Kunde selbst verantwortlich; für deren Verlust haftet die Agentur nur nach Absatz 1. Die Agentur haftet nicht für Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs, insbesondere Störungen bei Hosting-, Domain- oder Cloud-Dienstleistern, Angriffe Dritter, Netz- und Stromausfälle sowie höhere Gewalt.

(6) Für Leistungen unter Einsatz generativer KI haftet die Agentur nicht für inhaltliche Unrichtigkeiten, erfundene Quellen, Zahlen oder Rechtsangaben, für die Nichteignung eines Ergebnisses für einen bestimmten Zweck sowie für Änderungen, Sperrungen oder Abkündigungen von Modellen und Schnittstellen externer Anbieter. Der Kunde prüft KI-Ergebnisse vor produktiver Verwendung. KI-Ergebnisse sind keine Rechts-, Steuer- oder Medizinberatung.

(7) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme, bei Dienstleistungen ein Jahr ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände. Die gesetzlichen Fristen für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist, Garantie, Körperschäden und Produkthaftung bleiben unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Regelungen dieses Paragrafen nicht verbunden.

§ 8 Laufzeit, Wartung und Hosting

(1) Verträge über Hosting, Pflege, Wartung, Support oder den Betrieb von KI-Workflows haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, insbesondere der im Angebot gebuchten Betreuungsstufe; inhaltliche Pflege und neue Funktionen sind nur enthalten, soweit die gebuchte Stufe sie ausdrücklich vorsieht. Angaben zu Reaktionszeiten sind unverbindlich. Wird ein Betreuungsvertrag zusammen mit einem Projektauftrag geschlossen, beginnt er mit der Abnahme.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mindestens zwei Monatsbeiträgen oder bei Verbreitung rechtswidriger Inhalte über die betreuten Systeme. Die Agentur darf betreute Systeme bei rechtswidrigen Inhalten, behördlicher Anordnung oder Gefahr für die Infrastruktur unverzüglich sperren.

(3) Bei Domains handelt die Agentur als Vermittlerin; es gelten zusätzlich die Bedingungen der Registrierungsstelle. Domaininhaber ist der Kunde. Nach Vertragsende erhält er auf Anforderung die zum Wechsel erforderlichen Daten einschließlich AuthInfo-Code sowie die zum Weiterbetrieb erforderlichen Daten, insbesondere den vollständigen Quellcode der Website, innerhalb von zehn Werktagen nach Anforderung, sofern alle fälligen Vergütungen bezahlt sind; darüber hinausgehender Migrationssupport wird nach Aufwand vergütet. Das Recht zur Nutzung der über die Agentur erzeugten Rechtstexte verlängert sich durch die Übergabe nicht (§ 2 Abs. 6). Mit dem Ende des Vertrags endet das Hosting; die Agentur darf die Website zum Vertragsende abschalten, sofern der Kunde sie nicht zuvor zu einem anderen Anbieter umgezogen hat. Fordert der Kunde die Wechseldaten nicht innerhalb der Frist nach Absatz 4 an, hält die Agentur die Domain bis zum Ende des bereits bezahlten Registrierungszeitraums und kann sie danach nach vorheriger Ankündigung in Textform freigeben oder kündigen; für einen dadurch eintretenden Verlust der Domain haftet sie nur nach § 7 Abs. 1.

(4) Die Anforderung nach Absatz 3 muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende erfolgen. Nach Ablauf von 90 Kalendertagen nach Vertragsende ist die Agentur berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Prompts, Workflow-Konfigurationen und Automatisierungen, die speziell für den Kunden erstellt wurden, werden auf Anforderung in dokumentierter Form übergeben. Zugriffsrechte auf Konten Dritter, die auf die Agentur lauten, werden nicht übertragen.

(5) Für Plattformen Dritter, insbesondere das Google-Unternehmensprofil, gelten deren Bedingungen. Auf Sperrungen, Darstellung, Änderungen und Änderungsvorschläge Dritter hat die Agentur keinen Einfluss; hierfür haftet sie vorbehaltlich § 7 Abs. 1 nicht. Inhaber des Profils bleibt der Kunde; die Agentur erhält lediglich eine Verwaltungsberechtigung, die bei Vertragsende entzogen wird. Antworten auf Bewertungen veröffentlicht die Agentur nur nach Freigabe des Kunden in Textform; der Kunde verantwortet ihren Inhalt.

§ 9 Vertragsübernahme bei Rechtsformwechsel

(1) Der Kunde stimmt bereits jetzt zu, dass die Agentur den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine von denselben Gesellschaftern beherrschte Kapitalgesellschaft (UG haftungsbeschränkt oder GmbH) überträgt, die den Geschäftsbetrieb fortführt. Eine erneute Beauftragung ist nicht erforderlich.

(2) Die Agentur teilt Firma, Rechtsform, Sitz, Registerdaten und Übertragungszeitpunkt spätestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann der Übertragung innerhalb von vier Wochen ab Zugang in Textform widersprechen; in diesem Fall bleibt die Agentur Vertragspartnerin und der Kunde kann Dauerschuldverhältnisse zum Übertragungszeitpunkt kündigen. Erfolgt der Rechtsformwechsel nach dem Umwandlungsgesetz, gehen die Verträge kraft Gesetzes über.

(3) Für Verbindlichkeiten, die vor dem Übertragungszeitpunkt begründet wurden, haften die bisherigen Gesellschafter der Agentur nach den gesetzlichen Vorschriften fort.

§ 10 Datenschutz und Schlussbestimmungen

(1) Erhält die Agentur im Rahmen von Hosting, Wartung oder Support Zugriff auf personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Verantwortlicher ist der Kunde. Die Agentur darf Unterauftragsverarbeiter einsetzen; der Kunde erteilt hierzu seine allgemeine Genehmigung nach Artikel 28 Absatz 2 DSGVO.

(2) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken; diese Pflicht besteht drei Jahre nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder kraft Gesetzes offenzulegen sind.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).

(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Eichstätt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur darf auch am Sitz des Kunden klagen.

(5) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Absatz 2 BGB).

Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: September 2026 — Fassung 2.1.